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       Wenn der Computer lesen 
       lernt ...

 


Im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren werden künftig alle Vordrucke eingescannt und die enthaltenen Angaben maschinell gelesen. Hierdurch ist eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Verfahren möglich.

Leider kann ein Computer nur für ihn eindeutige Zeichen erkennen. Ist die Schrift zu dünn (z.B. Spardruck) oder wird sogar eine flüssige Handschrift verwendet, ist der Computer überfordert und eine dann umständliche manuelle Nachbearbeitung wird erforderlich oder es gehen sogar Informationen ganz oder teilweise verloren.

Selbstverständlich sind die Mahngerichte bemüht, alle Fehlerquellen des  Erfassungssystems fest zu stellen und Fehler von vornherein zu vermeiden. Im Rahmen eines Massenbetriebs kann dieses jedoch im Einzelfall auch einmal misslingen.

Zur Vermeidung unnötiger Monierungen und Verzögerungen möchte ich Ihnen daher vorsorglich die Beachtung der nachfolgenden Regeln empfehlen, die die zukünftige Zusammenarbeit erleichtern helfen:

  • Füllen Sie die Vordrucke immer maschinenschriftlich aus (Schreibmaschine oder Drucker).
     
  • Hierbei verwenden Sie bitte keine sogenannten "Proportionalschriften" (z.B.: "arial") sondern die Schriftart "Courier" mit dem Schriftgrad "11/12" (z.B.: "courier" oder eine OCR Schrift.
     
  • Sorgen Sie für einen sauberen, deutlichen Druck; verwenden Sie keine zu schwachen Farbbänder oder "Spardruck-Optionen".
     
  • Ist ein maschinelles Ausfüllen nicht möglich, verwenden Sie bitte eine deutlich lesbare HAND-BLOCKSCHRIFT
     
  • Dabei müssen die Buchstaben einzeln stehen und nicht ineinander übergehen.
     
  • Eintragungen sind ausschließlich in den weiß unterlegten Feldern vorzunehmen. Daten die außerhalb dieser Felder stehen, können verloren gehen.
     
  • Jedes Vordruckfeld darf nur einzeilig beschrieben werden.
     
  • In Betragsfeldern ist keine Währungseinheit anzugeben. Die Währungseinheit für alle angegebenen Beträge ergibt sich aus dem Währungsfeld in der Zeile 1 (neue Vordrucke) oder aus dem Vordrucktext über dem jeweiligen Betragsfeld. Die Währungsangabe in der Zeile 1 lautet "DM" oder "EUR"; andere Bezeichnungen (z.B. "Euro"), sowie das Zeichen "€" können zu fehlern führen.
     
  • Im Feld zur Angabe des Zinssatzes ist das Zeichen "%" nicht anzugeben.
     
  • Achten Sie darauf, dass sich Ihre Unterschrift in den Grenzen des dafür vorgesehenen Feldes befindet.
     
  • Verwenden Sie bitte keine Stempel für Kennziffern bzw. im Unterschriften- oder Absenderfeld; zu große Stempel überdecken Informationsbereiche, zu viel Stempelfarbe führt zu Erfassungsfehlern auf der Belegrückseite.
     
  • Bitte reichen Sie den Antragsvordruck grundsätzlich ohne Anlagen und Begleitschreiben (z.B. Rechnungskopien/Nachweisbelege) ein. Zusätzliche Anschreiben sollen nur dann beigefügt werden, wenn sie für das Verfahren unverzichtbare Zusatzinformationen enthalten, die nicht in den Antragsvordruck aufgenommen werden können (z.B. weitere Antragsteller/-gegner / Hauptforderungen oder Nachweise für außergewöhnlich hohe Nebenforderungen oder Begründung der Zuständigkeit für Auslandsmahnverfahren).

 

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Hinweise
zur Möglichkeit der Antragstellung
per Datenträgeraustausch / DFÜ

Neben der Antragstellung auf Papiervordrucken besteht auch die besonders rationelle Möglichkeit, Anträge (Mahnbescheids-, Vollstreckungsbescheids-, Neuzustellungsanträge etc.) im Wege des Datenträgeraustauschs auf Disketten oder Magnetbandkassetten oder per Datenfernübertragung beim Mahngericht einzureichen.

Die Nachrichten des Gerichts (Kosten-, Zustellungs-, Nichtzustellungsnachrichten etc.) können auf dem gleichen Wege erfolgen.

Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Zentralen Mahngerichte gerne zur Verfügung

-vgl. auch   Datenträgeraustausch   und   Datenfernübertragung.

Für die freundliche Mithilfe bei der obigen Zusammenstellung bedanke ich mich bei meinem Kollegen Dipl.-Rpfl. Robert Meyer vom Amtsgericht Euskirchen (ZEMA II).

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! NEU !
Stand: 22.03.2003

 => Ab 01.04.2003
      
Änderung bei der Eintragung der
      
Firma von Einzelkaufleuten
 =>
Neues Buch zu “Mahnverfahren und
      
Zwangsvollstreckung” erschienen
 
=>
Neue Vordrucke
 =>
Basiszinssätze Stand: 01.01.2003
 => Belegverfahren in Niedersachsen
       seit 15.01.2003
 =>
Aktuelles
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G
erichtssuche
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OptiMahn in NRW, BW,
      
Bayern, Hessen, HH u.HB
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