|
=> Aktuelle Presse-Erklärung des Justizministeriums NRW vom 26.08.2003:
“NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards stellt
den Mahnbescheidsantrag per Mausklick vor
In Nordrhein-Westfalen können Anträge auf Erlass eines gerichtlichen
Mahnbescheids bei den beiden zentralen NRW-Mahngerichten in Hagen und Euskirchen erstmals auch online eingereicht werden. Dabei tritt an die
Stelle der herkömmlichen Unterschrift die mit Hilfe einer Chipkarte erstellte digitale Signatur. Per Mausklick werden die Daten dann verschlüsselt und
zum Gericht übertragen. "Ab sofort steht jedem Bürger der elektronische Mahnbescheidsantrag über das Internet zur Verfügung", erklärte NRW-Justizminister Wolfgang Gerhards am Dienstag vor Journalisten in
Düsseldorf. Gerhards stellte der Öffentlichkeit mit den Verfahren OptiMahn und ProfiMahn zwei der bundesweit ersten Anwendungen im elektronischen Rechtsverkehr nach dem Signaturgesetz vor.
Mit OptiMahn stellt die nordrhein-westfälische Justiz ein interaktives
Antragsformular zur Verfügung, das dem Bürger durch eine spezielle Nutzerführung über die Hürden der Antragsstellung hinweg hilft. Automatische Plausibilitätsprüfungen helfen Fehler zu vermeiden, die zu
einer Beanstandung des Antrags durch das zuständige Mahngericht führen würden. Gerhards: "Der Bürger spart so Kosten und Zeit."
ProfiMahn richtet sich an "professionelle" Antragsteller mit hohem
Antragsaufkommen, die teilweise auch bisher schon mit Hilfe einer Branchensoftware am Datenträgeraustausch mit den Gerichten teilgenommen haben.
Beide Verfahrensvarianten haben eine einheitliche technische Infrastruktur
und nutzen qualifizierte Signaturen im Sinne des Signaturgesetzes. Für die Teilnahme an den Verfahren werden neben einem internetfähigen PC nur die Signaturkarte eines bei der Regulierungsbehörde für
Telekommunikation und Post (RegTP) akkreditierten Trustcenters sowie ein Kartenlesegerät benötigt. Die erforderliche Software stellt die Justiz kostenlos im Internet zum Herunterladen bereit.
Mit diesem Internet-basierten Serviceangebot weitet die Justiz des Landes
Nordrhein-Westfalen, die bereits seit einigen Monaten auch die Möglichkeit bietet online auf das Handelsregister zuzugreifen, ihr E-Government-Angebot aus. Gerhards: "Dies hilft nicht nur dem Recht
suchenden Bürger, sondern entlastet auch die Justiz". Zugleich bildet die nunmehr aufgebaute technische Infrastruktur die Basis für weitere Anwendungen im Bereich des E-Government, die demnächst
kostengünstig realisiert werden sollen.”
Und hier einige Hintergrund- und Zusatzinformationen:
OptiMahn
und
ProfiMahn
Um das Medium "Internet" für die Datenübertragung im
automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren sinnvoll nutzen zu können, wurden von den Bundesländer Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen zwei Projekte
begonnen, welche eine Übermittlung von Daten für zwei verschiedene Kundenkreise ermöglichen sollen.
|
ProfiMahn
|
richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte, welche bereits eine Branchensoftware zur Erstellung von
Antragsdateien besitzen. Die damit erzeugten Datensätze werden dann mittels einer per Internet zur Verfügung gestellten Anwendung zum Mahngericht übertragen.
|
|
OptiMahn
|
richtet sich an Antragsteller und Prozessbevollmächtigte mit einem mittlerem oder geringen Antragsaufkommen. Die Daten
werden Online im Internet-Browser in ein Formular eingetragen und nach Abschluss der Eingaben an das Mahngericht gesandt.
|
Die beiden Verfahrensvarianten funktionieren mit einer
einheitlichen technischen Infrastruktur im Hintergrund.
Die erforderlichen zusätzlichen Software-Komponenten
werden künftig kostenlos zur Verfügung gestellt (Download).
Projekt "ProfiMahn"
Dabei handelt es sich um die Verfahrensvariante für Nutzer
einer Branchensoftware zur Erstellung von Anträgen im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren (AGM). Sie eröffnet die Möglichkeit, das Zeitalter des Datenträgeraustauschs zu beenden und die Antragsdatei mit
Hilfe einer Clientsoftware über das Internet zum Mahngericht zu übertragen.
Sie ist derzeit nur in Bremen und Hamburg im Echteinsatz -
der Echteinsatz befindet sich jedoch in den anderen Anwenderländern in unmittelbarer Vorbereitung.
Für den Antragsteller sind die folgenden technischen Voraussetzungen gegeben:
- eine geeignete Mahnsoftware ( mit der Version 320 ! ) - eine vom Amtsgericht vergebene EDA-Kennziffer - ein PC mit Internetverbindung - eine geeignete Signaturkarte - einen geeigneten Kartenleser
- das ProfiMahn-Modul und JAVA-WebStart
Eine Schnittstellenbeschreibung für die Integration des ProfiMahn-Moduls in die jeweilige Branchensoftware kann bei den beteiligten Mahngerichten angefordert werden.
Grundsätzliche Informationen zur ‚elektronischen Signatur
finden Sie im Internet auf der Seite der => Firma bremen online services GmbH & Co. KG (bos) .
Informationen zu zugelassenen Signaturkarten und
Kartenlesegeräten erhalten Sie im Internet auf der =>
ProfiMahn-Seite
Weitere Informationen
Sollten Sie noch keine Signaturkarte und noch keine
Kartenlesegerät besitzen, bietet die Firma 'bremen online services Entwicklungs- und Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG' (bos) diese zu zwei Kombi- Preisen wie folgt an:
Startpaket 1:
PKS-Signaturkartenantrag der Telekom
Chipkartenlesegerät Kobil KAAN Prof. seriell - ca. 292,32 EUR inkl. Mwst.
Startpaket 2:
PKS-Signaturkartenantrag der Telekom
Chipkartenlesegerät CardMan 2020 USB - ca. 228,52 EUR inkl. Mwst.
Im Paketpreis enthalten ist die personalisierte Chipkarte
(Leistungsnummer 16338 der aktuellen Preisliste für den PKS-Service der Deutschen Telekom) und der Grundpreis für den PKS-Service für drei Jahre (Leistungsnummer 11310)
sowie der telefonische Support bis zur erfolgreichen Inbetriebnahme des Chipkartenlesegeräts und der elektronischen Signaturkarte (Versenden einer signierten
Nachricht über eine bos-Testapplikation). - Die vorstehenden Angaben sind ohne Gewähr. -
Sofern Sie an dem Einführungsangebot der Firma bos
Interesse haben, können Sie die dafür erforderlichen Antragsunterlagen bei mir per e-Mail
uwe.salten@t-online.de
anfordern.
|