Am 01.01.2013 tritt das „ Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung“ in Kraft.
Das Gesetz enthält eine Vielzahl von wichtigen Änderungen und Neuerungen auf die man zeitnah vorbereitet und seine neuen Möglichkeiten frühzeitig in die eigene praktische Tätigkeit integrieren sollte.
Inhalt des ca. 2-stündigen Vortrags:
• Überblick über diverse aktuelle Gesetzentwürfe im Bereich 'Zwangsvollstreckung'
• Die Möglichkeiten der Internetversteigerung gem. § 814 Abs. 2 Ziff. 2 ZPO
• Das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
• Überblick über die Neuerungen zum 01.01.2013
• Neuregelung der Grundsätze der Zwangsvollstreckung
• Neue Möglichkeiten der Informationsbeschaffung für den Gläubiger
• Geänderte Kompetenzen der Gerichtsvollzieher
• Modernisierung des EV-Verfahrens• Neuer Name: „Vermögensverzeichnis“
• Neue Voraussetzungen
• Zentrales Vollstreckungsgericht
• Neuer Verfahrensablauf
• Neue technische Möglichkeiten – Abgabe, Speicherung und Abruf elektronisch -
• Neue Fristen
• Rechtsbehelfe des Schuldners• Zentrales Schuldnerverzeichnis
• Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
Bei Interesse an diesem Vortrag, melden Sie sich bitte unmittelbar per Mail bei mir: