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Die aktuell gültigen Antragsvordrucke für das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren sind am Rand mit dem Fassungsdatum 01.01.2009 gekennzeichnet. Diese Vordruckfassung gilt nur für die Antragsteller, die sich nicht durch Rechtsanwälte oder registrierte Inkassodienstleister vertreten lassen. Für Rechtsanwälte und registrierte Inkassodienstleister besteht seit dem 01.12.2008 die Nutzungsverpflichtung bzgl. des elektronischen Datenaustauschs, also ein Verbot der Vordruckverwendung. Alternativ kann jeder Antragsteller den Mahnbescheidsantrag über die Internetseite eingeben und als Barcodeausdruck handschriftlich unterschrieben versenden bzw. online signiert an das Mahngericht übertragen. Ein Ausdruck der Muster zwecks Verwendung zur Antragstellung ist unzulässig und wird von den Mahngerichten keinesfalls anerkannt. Bitte verwenden Sie nur Originalantragsvordrucke, die Sie im Schreibwaren- oder Vordruckhandel erworben haben oder verwenden Sie lieber gleich den Barcodeantrag ( www.online-mahnantrag.de ) . Bezugsquellen für Formularefinden Sie auch im Bereich ‘Kontakte’
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