Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren in Baden-Württemberg werden im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren landesweit zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Stuttgart bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

Anschriften /Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Kontakte

Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem  Datenaustausch mit Diskette oder online per EGVP.

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