Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren in Bayern werden seit dem 01.10.2001 landesweit im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Coburg bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

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