Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren in Berlin werden im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren landesweit zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Wedding bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

Anschriften /Ansprechpartner finden Sie auf der Seite
Kontakte
 

Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem  Datenaustausch mit Diskette.

Seit einiger Zeit ist als weitere Datenlieferungsvariante auch

ProfiMahn
(=> hier mehr Infos zu ProfiMahn <=)

zugelassen. Nun ist es möglich für die am elektronischen Mahnverfahren zugelassenen Antragsteller, die Anträge via Internet mit Hilfe einer qualifizierten Signaturkarte und nicht nur wie bisher per Diskette einzureichen. Dadurch wird  das elektronische Mahnverfahren noch schneller und effizienter.

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