Stand: 07.07.2010
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Das neue Mahnverfahren ist in Brandenburg am 01.07.2006 starten. Ab diesem Zeitpunkt wird das

 

    Zentrale Mahngericht Berlin-Brandenburg
    Amtsgericht Wedding/Schöneberg

    13343 Berlin

     

zentral für alle Mahnverfahren zuständig, für die bisher die Amtsgerichte in Brandenburg zuständig sind.

Außerdem darf dann nur noch der Vordruck für das maschinelle gerichtliche Mahnverfahren verwendet werden !

Weitere Informationen zum Mahnverfahren in Hamburg finden Sie
  
= > hier < =

                

 

 In Kooperation mit:

   

    

 

 => und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern

 

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