Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren in Hamburg werden im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren landesweit zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts => Hamburg-Mitte bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

Anschriften /Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Kontakte.

Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem  Datenaustausch (Diskette oder online).

Für die zugelassenen Antragsteller und Prozessbevollmächtigten ist es also möglich, die Anträge via Internet mit Hilfe einer qualifizierten Signaturkarte und nicht nur wie bisher per Diskette einzureichen. Dadurch wird das elektronische Mahnverfahren noch schneller und effizienter.

Hier noch einige Informationsblätter zum Ausdrucken bzw. Download:

 

 

 

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