Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren in Hessen werden seit dem 01.07.2001 im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren landesweit zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Hünfeld bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

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