Kurzmeldung:

 Das neue Mahnverfahren ist in Mecklenburg-Vorpommern - wie geplant - am 01.11.2005 gestartet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zentral für alle Mahnverfahren zuständig, für die bisher die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern zuständig waren. Außerdem darf ab dem 01.11.2005 nur noch der Vordruck für das maschinelle gerichtliche Mahnverfahren verwendet werden !

Weitere Informationen zum Mahnverfahren in Hamburg finden Sie   = > hier < =

 

 

Infoschreiben
des Justizministeriums
Mecklenburg-Vorpommern

Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

durch Staatsvertrag vom 17. August 2005 wurde zwischen den Ländern Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern die Errichtung eines Gemeinsamen Mahngerichts in Hamburg vereinbart.

 

Vorbehaltlich der Zustimmung der verfassungsmäßig berufenen Organe beider Länder und Abschluss des Ratifizierungsverfahrens, wird das gemeinsame Mahngericht voraussichtlich ab dem 1. November 2005 auch für Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids aus Mecklenburg-Vorpommern zuständig sein (ausgenommen hiervon sind die Mahnverfahren an den Arbeitsgerichten).

Die verhältnismäßig geringe Zahl der Anträge im Land von jährlich etwa 55.000 hat die Einführung einer eigenständigen automatisierten Bearbeitung aus Wirtschaftlichkeitsgründen nicht zugelassen, andererseits ist die bisherige konventionelle Bearbeitung nicht mehr zeitgemäß und überdies zu teuer und zeitaufwändig.

 

Die Bearbeitung bei dem Gemeinsamen Mahngericht in Hamburg erfolgt automatisiert. Aus diesem Grunde können Mahnbescheidanträge nach dem Übergang der Zuständigkeit
 

  • In Papierform nur noch unter Verwendung der besonderen Formulare zum automatisierten Mahnverfahren,
  • online (als Einzelanträge oder per sog. ProfiMahn)
  • oder im Datenträgeraustausch (DTA) gestellt werden.

Mit der Einführung des maschinellen gerichtlichen Mahnverfahrens wird somit die Möglichkeit eröffnet, Mahnbescheidanträge auch auf elektronischem Weg bei dem Gemeinsamen Mahngericht in Hamburg einzureichen. Dies ist speziell für Antragsteller/innen mit einem größeren Antragsvolumen interessant, da auf elektronischem Weg mehrere Mahnbescheidanträge zugleich übermittelt werden können.

 

Die aufwändige Erfassung der Daten auf Papieranträgen entfällt. Eine vorgeschaltete Plausibilitätsprüfung wird durchlaufen, so dass eine schnellere Bearbeitung ermöglicht wird. Auf der Seite der Antragsteller/innen entfällt das Ausfüllen des Papierformulars. Eventuell bereits in einem IT-System vorhandene Daten können direkt übernommen und die Mahnbescheidanträge elektronisch erzeugt werden. Bei dem Antragsweg ProfiMahn erhalten Sie jeweils nach dem täglichen Produktionslauf umgehend eine Datei (sog. Verarbeitungsprotokoll), aus dem das Ergebnis der Produktion ersichtlich ist (Status der einzelnen Verfahren: erlassen bzw. moniert). Zudem haben Sie die Möglichkeit, Antworten des Gerichts (Zustellungs- oder Widerspruchsnachrichten) auf demselben Weg zu erhalten und auch Folgeanträge (z. B. Neuzustellungsanträge) online zu stellen.

 

Voraussetzung für die Teilnahme an ProfiMahn ist der auch für Sie wesentlich einfachere Gebühreneinzug per Lastschriftverfahren, die vorab einmalig zu beantragende Vergabe einer Kennziffer (unter der die Daten eines Antragstellers bzw. Antragstellervertreters abgespeichert werden), ein kurzes Testverfahren, das Vorhandensein einer Signaturkarte mit Lesegerät und die Nutzung einer sog. Mahnsoftware. Diese muss den Export in das hierzu erforderliche Format unterstützen, was von einer Vielzahl der einschlägigen Branchensoftware geleistet wird.

Eine Übermittlung per Datenträger (Diskette) ist möglich, bietet gegenüber ProfiMahn jedoch keine Vorteile.

Der elektronischen Antragstellung im maschinellen Mahnverfahren kommt eine immer zentralere Bedeutung zu. Diese Möglichkeit sollten Sie daher auch für Ihr Unternehmen nutzen. Die Erfahrungen in anderen Bundesländern haben gezeigt, dass anfänglich erforderliche Investitionen sich kurzfristig auszahlen. Für weitere Hinweise nutzen Sie bitte das Internet (www.online-mahnantrag.de für gelegentliche Anträge oder www.profimahn.de für den regelmäßigen Gebrauch) oder wenden Sie sich an die Systemverwaltung der Hamburger Mahnabteilung unter 040-42811-1580 oder -3568.

 

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids, die einschließlich des Tages vor dem Übergang der Zuständigkeit noch bei den Amtsgerichten Mecklenburg-Vorpommerns eingehen, werden von diesen weiter bearbeitet und zwar bis zum Abschluss des Mahnverfahrens. Die Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern bleiben insoweit für die später notwendigen Verfahrenshandlungen weiterhin zuständig.

Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids, die ab dem Übergang der Zuständigkeit (voraussichtlich 01.11.2005) an Amtsgerichte in Mecklenburg-Vorpommern gerichtet werden, sind nicht fristwahrend.

Die Mahnbescheidanträge sind nur noch an das
 

Amtsgericht Hamburg
Gemeinsames Mahngericht der Länder Hamburg
und Mecklenburg-Vorpommern
Max-Brauer-Allee 89

22765 Hamburg

 

per Post oder EDV-mäßig zu richten.

 

Bei der Geltendmachung von Zahlungsansprüchen nach dem Wohnungseigentumsgesetz richtet sich die Zuständigkeit nach der Lage des Wohnungseigentums. Liegt dieses in Mecklenburg-Vorpommern oder in Hamburg, ist das Gemeinsame Mahngericht in Hamburg zuständig.

In Zusammenarbeit mit der Justizbehörde Hamburg werden Schulungen u.a. für Antragsteller mit hohem Antragvolumen durchgeführt, um die Zahl eventueller Antragsbeanstandungen möglichst gering zu halten.

Nach den mir von den Amtsgerichten mitgeteilten Statistiken werden von Ihnen Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids in größerem Umfang gestellt, so dass Ihrerseits ein Schulungsinteresse bestehen könnte.

Folgende Schulungstermine finden statt: 

20.09.2005, 8.30 Uhr:
LG Neubrandenburg, Friedrich-Engels-Ring 15-18, 17033 Neubrandenburg

 

20.09.2005, 14.00 Uhr und bei Bedarf 16.00 Uhr:
LG Stralsund, Frankendamm 17, 18439 Stralsund

 

21.09.2005, 9.30 Uhr und 14.00 Uhr:
LG Rostock, August-Bebel-Platz 15-20, 18055 Rostock

 

22.09.2005, 9.30 Uhr und 14.00 Uhr:
LG Schwerin, Demmlerplatz 1-2, 19053 Schwerin 

 

 

Hierbei wird auch auf die Möglichkeiten, die Anträge in elektronischer Form zu stellen, eingegangen werden.

Sie können sich den für Sie günstigsten Schulungsort/ die günstigste Zeit aussuchen und sich per E-mail unter birgit.lange-klepsch@jm.mv-regierung.de bis 6. September 2005 anmelden.

 

Schon jetzt möchte ich darauf hinweisen, dass im Rahmen des künftigen automatisierten Mahnverfahrens keine Vorschusszahlungen mehr zu leisten, ebenso auf den Mahnbescheidanträgen keine Gebührenstemplerabdrucke mehr anzubringen sind.
Bei Erlass des Mahnbescheids wird von dem System automatisch eine Kostenrechnung erstellt und ein Überweisungsträger beigefügt.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

Birgit Lange-Klepsch

 

=> Tagesseminare
in Mecklenburg-Vorpommern

=> hier <=

 

=> Ihr Buch zum Verfahren: <=

 

Stand: 07.07.2010
=> Aktuelles <=

Startseite

 In Kooperation mit:

   

    

 

 => und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern

 

BuiltByNOF