Niedersachsen hat seit dem 15.01.2003 stufenweise mit der Einführung des automatisierten Belegverfahrens begonnen. Zuständig für die gerichtlichen Mahnverfahren für Antragsteller mit Sitz in den Oberlandesgerichts-Bezirken Braunschweig und Celle ist inzwischen zentral das

Mahngericht Uelzen
Zentrales Mahngericht
Rosenmauer 2
29525 Uelzen


Postfach 1363
29503 Uelzen
 

Tel.: 0581-8851-1, Fax: .: 0581-8851-28-2540
E-Mail:
poststelle@ag-ue.niedersachsen.de
Sprechzeiten: Mo.-Fr. 9.00 Uhr - 12.00 Uhr .
 

Beachten Sie unbedingt die Informationen des niedersächsischen Justizministeriums, der niedersächsischen Oberlandesgerichte bzw. des Mahngerichts Uelzen !

Weitere Einführungsstufe:

ab

Ausweitung des
Belegverfahrens auf 

01.09.2005

Oberlandesgerichtsbezirk Oldenburg

 

 

 

Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem  Datenaustausch mit Diskette.

Seit einiger Zeit ist als weitere Datenlieferungsvariante auch

ProfiMahn
(=> hier mehr Infos zu ProfiMahn <=)

zugelassen. Nun ist es möglich für die am elektronischen Mahnverfahren zugelassenen Antragsteller, die Anträge via Internet mit Hilfe einer qualifizierten Signaturkarte und nicht nur wie bisher per Diskette einzureichen. Dadurch wird  das elektronische Mahnverfahren noch schneller und effizienter.

 

Aktuelle Seminarinformationen für
Niedersachsen gibt’s hier:

==> Seminare

Stand: 07.07.2010
=> Aktuelles <=

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