Stand: 07.07.2010
=> Aktuelles <=

Die Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen verteilen sich auf die beiden zentral zuständigen Mahnabteilungen der Amtsgerichte Hagen und Euskirchen.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

Anschriften /Ansprechpartner finden Sie auf der Seite
Kontakte

Welche Mahnabteilung für welchen Bereich zuständig ist, ergibt sich aus der nachfolgenden Übersicht:


Amtsgericht


zuständig für OLG-Bezirke


d.h., zuständig für Landgerichts-Bezirke


Amtgericht Hagen
- Zentrale Mahnabteilung I -
Hagener Str. 145

58099 Hagen


OLG Hamm
 

 


und

OLG Düsseldorf


Arnsberg, Bielefeld, Bochum, Dortmund, Essen, Hagen, Münster, Paderborn, Siegen;


Düsseldorf, Duisburg, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Wuppertal
 

! NEU !

Amtsgericht Euskirchen- Zentrale Mahnabteilung II -Kölner  Str. 40 - 42

53879 Euskirchen


OLG Köln


Aachen, Bonn, Köln,

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 => und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern

Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem  Datenaustausch mit Diskette.

Seit einiger Zeit ist als weitere Datenlieferungsvariante auch

ProfiMahn
(=> hier mehr Infos zu ProfiMahn <=)

zugelassen. Nun ist es möglich für die am elektronischen Mahnverfahren zugelassenen Antragsteller, die Anträge via Internet mit Hilfe einer qualifizierten Signaturkarte und nicht nur wie bisher per Diskette einzureichen. Dadurch wird das elektronische Mahnverfahren noch schneller und effizienter.

 

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