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Die Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen verteilen sich auf die beiden zentral zuständigen Mahnabteilungen der Amtsgerichte Hagen und Euskirchen.
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=> und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern |
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Die Datenübermittlung erfolgt grundsätzlich mit dem Antragsvordruck für das maschinelle Verfahren oder per elektronischem Datenaustausch mit Diskette. Seit einiger Zeit ist als weitere Datenlieferungsvariante auch ProfiMahn zugelassen. Nun ist es möglich für die am elektronischen Mahnverfahren zugelassenen Antragsteller, die Anträge via Internet mit Hilfe einer qualifizierten Signaturkarte und nicht nur wie bisher per Diskette einzureichen. Dadurch wird das elektronische Mahnverfahren noch schneller und effizienter. |
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