Stand: 07.07.2010
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Die Mahnverfahren im Saarland werden im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren landesweit zentral durch die Mahnabteilung des Amtsgerichts Mayen (Rheinland-Pfalz) bearbeitet.

Die Zuständigkeit richtet sich bei natürlichen Personen nach dem Wohnsitz des Antragstellers, bei juristischen Personen nach dem (Firmen-) Sitz der juristischen Person.

Anschriften /Ansprechpartner finden Sie auf der Seite Kontakte.

 

 In Kooperation mit:

   

    

 

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Justizielle Zusammenarbeit von Rheinland-Pfalz und dem Saarland:

Pressemeldung
vom 10.12.2004, Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales
-
www.justiz-soziales.saarland.de :

Das zentrale Mahngericht Mayen für Rheinland-Pfalz und das Saarland wird bald Realität. Der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin und der saarländische Justizminister Josef Hecken unterzeichneten heute in Saarbrücken den Staatsvertrag zwischen den Ländern zur Einrichtung des gemeinsamen Mahngerichtes. Das Amtsgericht Mayen soll vorbehaltlich der Zustimmung beider Landtage diese Aufgabe voraussichtlich ab 1. April 2005 zentral für beide Länder übernehmen.” ... weiter

 

 

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