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Die Mahnverfahren in Sachsen-Anhalt Sachsen und Thüringen werden nur noch elektronisch und zentral bei dem
Zentralen Mahngericht bearbeitet. Es besteht insoweit eine ausschließliche Zuständigkeit des Amtsgerichts Staßfurt für das ganze Land Sachsen-Anhalt, und für die gesamten Länder Sachsen und Thüringen. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides sind also für diese drei Bundesländer zwingend dorthin zu richten. Außerdem können sodann nur noch solche Vordrucke genutzt werden, die maschinenlesbar sind. Ein Antrag auf den bisherigen Durchschlagsvordrucken ist nicht mehr zulässig. Die gültigen Vordrucke sind über die einschlägigen Quellen zu beziehen, insbesondere in Schreibwarenläden oder bei juristischen Verlagen. Der eingereichte Antrag wird maschinell eingelesen (gescannt) und das Verfahren anschließend elektronisch bearbeitet. Durch die Beleglesung, welche die bereits bestehende Möglichkeit des Datenträgeraustausches ergänzt, wird eine vollständige elektronische Bearbeitung aller Mahnverfahren in Sachsen-Anhalt erreicht. Hinweise für Antragsteller, die das Mahnverfahren regelmäßig nutzen Antragsteller, die regelmäßig mahnen, sollten allerdings prüfen, ob eine Teilnahme am elektronischen Datenaustauschverfahren nicht effektiver und kostengünstiger ist. Fallen viele Verfahren an oder verfügt der Antragsteller bereits über die erforderliche Software zur Antragstellung, entfallen die Kosten für die Vordrucke. Außerdem ist die Erstellung des Antrages erleichtert. Aber auch wenn die Möglichkeit des Diskettenaustausches nicht genutzt werden soll, steht Mehrfachkunden eine Vereinfachungsmöglichkeit offen: Auf Antrag kann eine so genannte Kennziffer vergeben werden. Das Kennziffern-Verfahren ist kostenfrei. Nach Zuteilung der Kennziffer bedarf es bei Ausfüllen der Belege keiner erneuten Angabe der Standarddaten. Durch die Angabe der Kennziffer werden diese Daten automatisch ergänzt. Zudem ist die Nutzung eines vereinfachten Mahnbescheidsvordrucks möglich. Mit der Kennziffernvergabe kann außerdem eine Einzugsermächtigung für die Gerichtskosten erteilt werden, was ebenfalls zu einer erheblich vereinfachten Handhabung und einer schnelleren Bearbeitung führt. Antragsteller, die von der Zahlung der Gerichtskosten befreit sind, müssen eine Kennziffer beantragen. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bearbeitung ohne Kosteneinzug bzw. -anforderung fortgesetzt werden kann. Der formlose Kennziffernantrag ist an das Amtsgericht Staßfurt zu richten. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter |
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