Stand: 07.07.2010
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Das neue Mahnverfahren wird in Schleswig-Holstein

am 01.11.2006

gestartet.

Ab diesem Zeitpunkt ist das Amtsgericht Schleswig zentral für alle Mahnverfahren zuständig, für die bisher die Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zuständig waren.

Somit darf ab dem 01.11.2006 auch nur noch der Vordruck für das maschinelle gerichtliche Mahnverfahren verwendet werden !

Bitte beachten Sie die Info-Veranstaltungen und Seminare, die in nächster Zeit in Schleswig-Holstein und angrenzenden Bundesländern stattfinden. Informieren Sie sich, um die Möglichkeiten des automatisierten Verfahrens zu nutzen und Fehlerquellen zu vermeiden !

Informationen zum zu verwendenden Antragsvordruck erhalten Sie

=> hier klicken <= .

Selbstverständlich werden (auch weiterhin) die Möglichkeiten des elektronischen Datenaustauschs per Diskette oder online unterstützt.

Falls Sie Fragen zur Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren in Schleswig-Holstein haben, wenden Sie sich an:

Informationen und Vordrucke für die Beantragung von Kennziffern bzw. die Zulassung zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Internet unter

www.mahngericht.schleswig-holstein.de .

 

 In Kooperation mit:

   

    

 

 => und hier gehts’s zu einer Übersicht mit Links zu Softwareanbietern

 

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