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Das neue Mahnverfahren wird in Schleswig-Holstein am 01.11.2006 gestartet. Ab diesem Zeitpunkt ist das Amtsgericht Schleswig zentral für alle Mahnverfahren zuständig, für die bisher die Amtsgerichte in Schleswig-Holstein zuständig waren. Somit darf ab dem 01.11.2006 auch nur noch der Vordruck für das maschinelle gerichtliche Mahnverfahren verwendet werden ! Bitte beachten Sie die Info-Veranstaltungen und Seminare, die in nächster Zeit in Schleswig-Holstein und angrenzenden Bundesländern stattfinden. Informieren Sie sich, um die Möglichkeiten des automatisierten Verfahrens zu nutzen und Fehlerquellen zu vermeiden ! Informationen zum zu verwendenden Antragsvordruck erhalten Sie Selbstverständlich werden (auch weiterhin) die Möglichkeiten des elektronischen Datenaustauschs per Diskette oder online unterstützt. Falls Sie Fragen zur Teilnahme am automatisierten Mahnverfahren in Schleswig-Holstein haben, wenden Sie sich an: Amtsgericht Schleswig Informationen und Vordrucke für die Beantragung von Kennziffern bzw. die Zulassung zum elektronischen Datenaustausch finden Sie im Internet unter www.mahngericht.schleswig-holstein.de .
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