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Informationen zur Datenfernübertragung (DFÜ) im
Automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren in Nordrhein-Westfalen
(Stand: Mai 1999)
1. Allgemeines
Das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren ist in Nordrhein-Westfalen bei den Zentralen Mahnabteilungen
der Amtsgerichte Hagen und Euskirchen mit identischer Software im Einsatz.
Seit Februar 1998 können bei diesen beiden Gerichten Anträge per Datenfernübertragung (DFÜ) über das
öffentliche Telefonnetz gestellt werden. Auch können Verfahrensnachrichten durch das Gericht auf diesem Wege an die Antragsteller versandt werden.
Dieses Informationsblatt liefert in Kurzform alle relevanten Informationen zu dieser neuen Verfahrenskomponente.
Weitere allgemeine Informationen zum Gesamtverfahren sowie zu den "Konditionen für den Elektronischen
Datenaustausch" sind über die IT-Arbeitsgruppen der o.a. Amtsgerichte zu beziehen.
2. Technische Voraussetzungen
2.1. Beim DFÜ-Teilnehmer erforderliche Hardware
IBM-kompatibler PC
- Prozessor mindestens 80386
- 4 MB Hauptspeicher (RAM)
- 200 MB Festplatte
- parallele Schnittstelle LPT1
- eine freie serielle Schnittstelle für den Chipkartenleser
- 1 freier Steckplatz (ISA, Faxkarte)
Faxkarte
- binärer Filetransfer ECM (error-correction-mode) nach ITU-Standard T.434
- BZT Zulassung: analog BZT A012117A, digital BZT A106409D
- G3-Fax nach ITU (CCITT) T4 und T30
Chipkartenleser
- B1-kompatibler Universalkartenleser
- Evaluierung nach ITSEC: E2, niedrig
- Standard ISO 7816-3, FTZ 1 TR 15, CT-API
Chipkarte (z.B. Public-Key-Service-Card od. Netkey-Card der Telekom)
- ISO 7816-3 und ISO 7816-4
- Betriebssystem TCOS V. 1.2 (oder höher)
- RSA mit 512 Bit (public key Verfahren)
- DES und DES 3
Telefonanschluß
Die erforderliche Faxkarte ist sowohl für analoge als auch für digitale Telefonanschlüsse (ISDN) erhältlich.
2.2. Beim DFÜ-Teilnehmer erforderliche Software
2.2.1 Systemsoftware
- MS-DOS 6.XX
- MS-Windows 3.X / MS-Windows 95
2.2.2 Anwendungssoftware
2.2.2.1 Mahndatenerstellung
Die Teilnahme am elektronischen Datenaustausch (EDA) setzt voraus, daß auf Seiten des Antragstellers bzw.
des Prozeßbevollmächtigen ein Programm eingesetzt wird, das die einzureichenden Daten entsprechend den EDA-Konditionen der Version 300 aufbereitet.
2.2.2.2 Bedienung Faxkarte
2.2.2.3 Verschlüsselung / Digitale Signatur
- Standardsoftware "S-FILE 4.0" für die Übertragung und Verwaltung der Zertifikate
- Zugehörige Sicherheitskomponente "Dokrypt" für die geschützte Datenübertragung
2.3. Bezugsmöglichkeiten
Die Chipkarte, der Chipkartenleser sowie die Programme für Verschlüsselung und digitale Signatur sind bei
diversen Software- und Systemhäusern erhältlich.
Die Deutsche Telekom AG, die an der Projektarbeit beteiligt war, vertreibt alle Komponenten über den
T-Versand und bei ihren Geschäftsstellen. Für Rückfragen steht dort auch die kostenlose Hotline-Nummer 0800-8353732 zur Verfügung.
Die Faxkarte nebst zugehöriger Bediensoftware ist derzeit ausschließlich zu beziehen über:Firma Ferrari
electronic GmbH, Ruhlsdorfer Straße 138, 14513 Teltow.
Zur Mahndatenerstellung sind diverse Programme als Standard-Software-Produkte am Markt erhältlich. Beim
zuständigen Amtsgericht sind hierüber weitere Informationen verfügbar. Vor Beschaffung der einzelnen Hard- und Softwarekomponenten wird ohnehin eine Kontaktaufnahme mit den unter Nummer 5 aufgeführten
Ansprechpartnern empfohlen.
3. Zulassungsverfahren
Um als Antragsteller am DFÜ-Mahnverfahren teilnehmen zu können, muß die ausdrückliche Zulassung durch den Direktor des
zuständigen Amtsgerichts erfolgen.
Mit dem Zulassungsantrag erkennt der Teilnehmer die in den "Konditionen für den elektronischen
Datenaustausch" getroffenen Regelungen an. Ein Abdruck der Konditionen kann bei den zuständigen Amtsgerichten angefordert werden.
Der Teilnehmer erhält eine Kennziffer, unter der u.a. Daten wie Anschrift, Kontonummer, etc. abgespeichert
sind, und nimmt nach Erteilung einer entsprechenden Einzugsermächtigung am Bankeinzug bezüglich der Gerichtskosten teil.
Ob und in welchem Ausmaß vor einer Zulassung ein Testverfahren bezüglich der ordnungsgemäßen Funktion der
Antragstellersoftware erfolgen muß, ist mit der IT-Arbeitsgruppe des zuständigen Amtsgerichts abzustimmen.
4. Verfahrensablauf
Zur Zeit ist ein Datenaustausch für folgende Anträge und Mitteilungen möglich:
Antragsteller/ -vertreter ====================> Amtsgericht
- Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids;
- Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids
- Antrag auf Erlaß eines Vollstreckungsbescheids;
- Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids;
- Monierungsantworten;
- Antrag auf Einzug der 2. Prozeßkostenhälfte für das streitige Verfahren;
Amtsgericht ======================> Antragsteller/ -vertreter
- Kostenrechnung Mahnbescheid
- Kostenrechnung Vollstreckungsbescheid und erneutete Zustellungen;
- Zustellungs- bzw. Nichtzustellungsnachricht Mahnbescheid;
- Zustellungs- bzw. Nichtzustellungsnachricht Vollstreckungsbescheid;
- Monierung;
- Widerspruchsnachricht;
- Abgabenachricht.
Die Frage, welche Verfahrensnachrichten des Amtsgerichts im elektronischen Datenaustausch versandt werden,
hängt von den Möglichkeiten der beim DFÜ-Teilnehmer eingesetzten Software ab. Insoweit muß im Vorfeld eine Absprache mit der IT-Arbeitsgruppe des Amtsgerichts erfolgen ("Ausbaugrad").
Abgesehen von unvorhersehbaren technischen Störungen ist die ständige Empfangsbereitschaft des
DFÜ-Server-PCs beim jeweiligen Amtsgericht gewährleistet.
Es werden ausschließlich ordnungsgemäß signierte und verschlüsselte Eingangsdaten akzeptiert und
verarbeitet. Eventuelle Fehler, die bei der Übernahme der Daten entstehen, werden sofort gemeldet.
Die eingegangenen DFÜ-Daten werden arbeitstäglich zum angeschlossenen Rechenzentrum übertragen. In der
Regel gilt, daß bis 11.00 Uhr eingegangene Daten noch am gleichen Tag dort in einem Batch-Programmlauf verarbeitet werden. Später eingegangene Daten werden am nächsten Arbeitstag übertragen und verarbeitet.
Die Ausgangsdaten für DFÜ-Teilnehmer werden einmal wöchentlich erzeugt und zu einer vereinbarten Zeit an
die DFÜ-Teilnehmer - verschlüsselt und mit digitaler Signatur versehen - übertragen.
Der Bankeinzug der Gerichtskosten erfolgt einmal pro Woche. Hierüber wird dem Antragsteller eine
Sammeleinzugsliste mit den betreffenden Verfahrensangaben in Papierform übersandt. Wegen noch nicht gezahlter Gerichtskosten tritt keinerlei Verfahrensverzögerung ein.
5. Ansprechpartner
Für ausführlichere Informationen und die Beantwortung aller Fragen im Zusammenhang mit dem DFÜ-Verfahren stehen in
Nordrhein-Westfalen die Mitglieder der IT-Arbeitsgruppen zur Verfügung (vgl. Bereich DTA). In den anderen Bundesländern wenden Sie sich bitte an die in den dortigen Mahngerichten tätigen Mitarbeiter der Arbeits-
oder Projektgruppen. Demnächst finden Sie deren Durchwahl-Telefonnummern unter Kontakte .
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