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Hinweis:

In Nordrhein-Westfalen wird seit mehr als fünfzig Jahren Rechtskundeunterricht im Rahmen freiwilliger Arbeitsgemeinschaften durchgeführt. Er kann an allen allgemeinbildenden Schulen in den Klassen 9 oder 10 angeboten werden. Ziel des rechtskundlichen Unterrichts ist es, Verständnis für das Wesen und die Ordnungsaufgabe des Rechts zu wecken und Jugendlichen den Rechtsstaat als Wertesystem nahe zu bringen. Die Schülerinnen und Schüler sollen Grundkenntnisse der Rechtsordnung erwerben und mit den Aufgaben der Rechtspflege vertraut gemacht werden. Dadurch soll ihnen später das Zurechtfinden im Rechtsleben erleichtert werden.

Die Durchführung des Rechtskundeunterrichts ist durch einen Gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und des Justizministeriums vom 19. September 2008 (6124 - V. 1) geregelt. Daneben werden Ziele, Gegenstände und Methoden des Rechtskundeunterrichts durch verbindliche Leitlinien festgelegt."

Quelle: www.rechtskunde.nrw.de