Das gerichtliche Mahnverfahren soll dem Gläubiger einer Geldforderung ermöglichen, auf einfache und schnelle Weise, einen zur Zwangsvollstreckung geeigneter Titel zu erhalten. Hiermit kann er dann - notfalls mit staatlicher Hilfe (z.B. einem Gerichtsvollzieher) - für den zwangsweisen Einzug seines Anspruchs sorgen (Zwangsvollstreckung). Das Mahnverfahren ist besonders für die Geltendmachung von Geldforderungen geeignet, in denen nicht zu erwarten ist, dass vom Antragsgegner Einwendungen gegen die Forderung erhoben werden. Auf diese Weise soll für beide Streitparteien ein aufwendiges gerichtliches Klageverfahren vermieden werden.
Das Mahnverfahren beginnt mit der Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheids den man mit einer "Klageschrift" vergleichen kann. Die beiden beteiligten Streitparteien werden Antragsteller und Antragsgegner genannt. Der Antrag kann vom Antragsteller selbst oder von dessen Prozessbevollmächtigten gestellt werden.
Zuständig für die Entgegennahme des Mahnbescheidsantrags ist - unabhängig von der Höhe der geltend gemachten Forderung - immer das Amtsgericht, dem die Bearbeitung der Mahnverfahren für den Bezirk am (Wohn-) Sitz des Antragstellers übertragen wurden (Ausnahmen: Wohnungseigentümer => . In den Bundesländern, in denen man das automatisierte gerichtliche Mahnverfahren eingeführt hat, wurde die automatisierte Bearbeitung der Mahnverfahren gleichzeitig bei einzelnen Gerichten zentralisiert,
Die Zuständigkeit im Mahnverfahren ergibt sich aus § 689 der Zivilprozessordnung (ZPO):
(1) Das Mahnverfahren wird von den Amtsgerichten durchgeführt. Eine maschinelle Bearbeitung ist zulässig. Bei dieser Bearbeitung sollen Eingänge spätestens an dem Arbeitstag erledigt sein, der dem Tag des Eingangs folgt.
(2) Ausschließlich zuständig ist das Amtsgericht, bei dem der Antragsteller seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der Antragsteller im Inland keinen allgemeinen Gerichtsstand, so ist das Amtsgericht Wedding in Berlin ausschließlich zuständig. Sätze 1 und 2 gelten auch, soweit in anderen Vorschriften eine andere ausschließliche Zuständigkeit bestimmt ist.
(3) Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung Mahnverfahren einem Amtsgericht für die Bezirke mehrerer Amtsgerichte zuzuweisen, wenn dies ihrer schnelleren und rationelleren Erledigung dient. Die Zuweisung kann auf Mahnverfahren
beschränkt werden, die maschinell bearbeitet werden. Die Landesregierungen können die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Landesjustizverwaltungen übertragen. Mehrere Länder können die Zuständigkeit eines Amtsgerichts über die Landesgrenzen hinaus vereinbaren.
Die Grundregeln lautet insoweit folglich:
- Unabhängig vom Streitwert werden Mahnverfahren nur von den Amtsgerichten bearbeitet.
- Grundsätzlich ist das Amtsgericht zuständig, bei dem der Antragsteller seinen Wohn- bzw.
Firmensitz hat. (Ausnahme: wenn z.B. eine Wohnungseigentümergemeinschaft ein Mahn-
verfahren beantragt, ist gem. § 43 Ziff. 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WoEigG) das
Gericht zuständig, in dessen Bezirk sich das Grundstück befindet. - Die Bearbeitung der Mahnverfahren in Deutschlund wurde bei 12 zentralen Mahngerichten
zusammengefasst. Eine Zuständigkeitsübersicht finden Sie hier unter der Rubrik
=> Kontakte / Zentrale Mahngerichte - oder klicken Sie auf die nachstehende Karte.
Spezielle Ausnahmeregelungen gibt es insbesondere für Fälle, bei denen sich
- der Antragsteller keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat und ein Mahnverfahren
gegen einen Antragsgegner in Deutschland durchführen möchte (§ 689 Abs. 2 ZPO) => Antragsteller im Ausland - der Antragsteller mit Sitz in Deutschland ein Mahnverfahren gegen einen Antragsgegner
durchführen möchte, der keinen allgemeinen Gerichtsstand im Deutschland hat (§ 703d ZPO).
oder
Der Mahnbescheidsantrag darf nur in den besonders zugelassenen Formen (Papierformular oder zugelassene elektronische Datenübermittlung) bei dem Mahngericht eingereicht werden. Im Mahnbescheidsantrag behauptet der Antragsteller, dass ihm der geltend gemachte Anspruch gegen den Antragsgegner zusteht.
Das Mahngericht prüft diesen Antrag grundsätzlich nur formal, d.h. es prüft nur, ob alle notwendigen Angaben, insbesondere die genaue Bezeichnung des Antragstellers, des Antragsgegners sowie der Hauptforderung im Antrag enthalten sind und ob der Antrag nicht unzulässig ist (z.B. Sittenwidrigkeit).
Ist der Antrag vollständig und fehlerfrei, wird dann auf der Grundlage dieses Antrags ein Mahnbescheid erlassen, der dem Antragsgegner förmlich durch die Post zugestellt wird. In diesem Mahnbescheid wird dem Antragsgegner mitgeteilt, wer, welche Zahlungsforderung - einschließlich Kosten und Zinsen - gegen ihn erhebt. Gleichzeitig wird der Antragsgegner vom Gericht aufgefordert, entweder den Anspruch binnen 2 Wochen (seit dem Tage der Zustellung) bei dem Antragsteller oder dessen Prozessbevollmächtigten zu bezahlen, falls der Anspruch anerkannt wird, oder bei dem Mahngericht Widerspruch einzulegen, für den Fall, dass er das Bestehen der Forderung bestreitet.
Von dem Erlass des Mahnbescheids und dem Tage der Zustellung erhält der Antragsteller bzw. sein Prozessbevollmächtigter eine entsprechende Nachricht sowie ggf. einen bereits vorbereiteten Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Außerdem schickt das Gericht auch eine Kostenrechnung bzgl. der Kosten des Mahnverfahrens mit, die vom Antragsteller zu begleichen ist. Grundsätzlich entsteht für das Mahnverfahren - lt. Gerichtkostengesetz - eine halbe Gebühr, die sich nach dem Streitwert berechnet.
Nach Ablauf von 2 Wochen seit dem Tage der Zustellung des Mahnbescheids muss der Antragsteller bzw. sein Prozessbevollmächtigter überprüfen, ob der Antragsgegner den geforderten Betrag - einschließlich Kosten und Zinsen - gezahlt hat. Ist keine oder nur eine unvollständige Zahlung erfolgt, kann jetzt der Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids hinsichtlich des noch offenen Betrags auf dem dafür vorgesehenen Vordruck oder auf dem zugelassenen elektronischen Wege gestellt werden. In diesem Antrag ist u.a. anzugeben, ob und ggf. welche Zahlungen inzwischen auf den geltend gemachten Anspruch geleistet wurden.
Hat der Antragsgegner nicht alles bezahlt und auch nicht dem noch offenen Anspruch widersprochen, erläßt das Mahngericht den Vollstreckungsbescheid. Entweder wird dieser Bescheid dem Antragsgegner im Auftrag des Gerichts förmlich durch die Post zugestellt oder der Antragsteller veranlasst die Zustellung selbst über den zuständigen Gerichtsvollzieher. Ab dem Tage der Zustellung steht dem Antragsgegner nochmals eine 2-wöchige Einspruchsfrist zu. Nach Ablauf dieser Frist hat der Vollstreckungsbescheid im Prinzip die gleichen Wirkungen wie ein Urteil in einem Klageverfahren. Der Antragsteller kann hiermit nun die Zwangsvollstreckung betreiben.
Legt der Antragsgegner gegen den Mahnbescheid Widerspruch ein oder wehrt er sich mit einem Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid, kann das Mahnverfahren als "normaler" Zivilprozess weitergeführt werden. Der Antragsteller wird dann vom Prozessgericht aufgefordert, seinen Anspruch zu begründen und zu beweisen. Der Antragsgegner erhält Gelegenheit, seine Sicht der Dinge darzustellen. Nach der schriftlichen Auseinandersetzung folgt im Regelfall eine mündliche Verhandlung mit Beweisaufnahme etc. Die Kosten des Mahnverfahrens werden dann auf Kosten dieses Prozessverfahrens angerechnet. Ein Mahnverfahren ist also im Regelfall immer die kostengünstigere Lösung.
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Ausfüllhinweise:
Wenn der Computer
lesen lernt ...
Im automatisierten gerichtlichen Mahnverfahren werden künftig alle Vordrucke eingescannt und die enthaltenen Angaben maschinell gelesen. Hierdurch ist eine noch schnellere Bearbeitung Ihrer Verfahren möglich.
Leider kann ein Computer nur für ihn eindeutige Zeichen erkennen. Ist die Schrift zu dünn (z.B. Spardruck) oder wird sogar eine flüssige Handschrift verwendet, ist der Computer überfordert und eine dann umständliche manuelle Nachbearbeitung wird erforderlich oder es gehen sogar Informationen ganz oder teilweise verloren.
Selbstverständlich sind die Mahngerichte bemüht, alle Fehlerquellen des Erfassungssystems fest zu stellen und Fehler von vornherein zu vermeiden. Im Rahmen eines Massenbetriebs kann dieses jedoch im Einzelfall auch einmal misslingen.
Zur Vermeidung unnötiger Monierungen und Verzögerungen möchte ich Ihnen daher vorsorglich die Beachtung der nachfolgenden Regeln empfehlen, die die zukünftige Zusammenarbeit erleichtern helfen:
- Füllen Sie die Vordrucke immer maschinenschriftlich aus (Schreibmaschine oder Drucker).
- Hierbei verwenden Sie bitte keine sogenannten "Proportionalschriften" (z.B.: "arial") sondern die Schriftart "Courier" mit dem Schriftgrad "11/12" (z.B.: "courier" oder eine OCR Schrift.
- Sorgen Sie für einen sauberen, deutlichen Druck; verwenden Sie keine zu schwachen Farbbänder oder "Spardruck-Optionen".
- Ist ein maschinelles Ausfüllen nicht möglich, verwenden Sie bitte eine deutlich lesbare HAND-BLOCKSCHRIFT
- Dabei müssen die Buchstaben einzeln stehen und nicht ineinander übergehen.
- Eintragungen sind ausschließlich in den weiß unterlegten Feldern vorzunehmen. Daten die außerhalb dieser Felder stehen, können verloren gehen.
- Jedes Vordruckfeld darf nur einzeilig beschrieben werden.
- Im Feld zur Angabe des Zinssatzes ist das Zeichen "%" nicht anzugeben.
- Achten Sie darauf, dass sich Ihre Unterschrift in den Grenzen des dafür vorgesehenen Feldes befindet.
- Verwenden Sie bitte keine Stempel für Kennziffern bzw. im Unterschriften- oder Absenderfeld; zu große Stempel überdecken Informationsbereiche, zu viel Stempelfarbe führt zu Erfassungsfehlern auf der Belegrückseite.
- Bitte reichen Sie den Antragsvordruck grundsätzlich ohne Anlagen und Begleitschreiben (z.B. Rechnungskopien/Nachweisbelege) ein. Zusätzliche Anschreiben sollen nur dann beigefügt werden, wenn sie für das Verfahren unverzichtbare Zusatzinformationen enthalten, die nicht in den Antragsvordruck aufgenommen werden können (z.B. weitere Antragsteller/-gegner / Hauptforderungen oder Nachweise für außergewöhnlich hohe Nebenforderungen oder Begründung der Zuständigkeit für Auslandsmahnverfahren).
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Hinweise zur Möglichkeit der Antragstellung per Datenträgeraustausch
Neben der Antragstellung auf Papiervordrucken besteht auch die besonders rationelle Möglichkeit, Anträge (Mahnbescheids-, Vollstreckungsbescheids -, Neuzustellungsanträge etc.) im Wege des elektronischen Datenaustauschs auf Disketten oder online beim Mahngericht einzureichen.
Die Nachrichten des Gerichts (Kosten-, Zustellungs-, Nichtzustellungsnachrichten etc.) können auf dem gleichen Wege erfolgen.
Für weitere Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiter der Zentralen Mahngerichte gerne zur Verfügung
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Eine Abbildung von Musterbelegen der Aktuellen Antragsformulare sowie eine Abbildung der aktuellen Hinweise zum Vordruck für den
Antrag auf Erlaß eines Mahnbescheids (Ausfüllhinweise) finden Sie unter
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Hauptforderungs - Katalog
- mit Besonderen Hinweisen -
(Alle Angaben ohne Gewähr !)
Katalog-Nr. | Text | Pflichtangabe: | Besonderheiten | Gegenleistungs-merkmal (Regel) |
1 | Anzeigen in Zeitungen u. a. gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
2 | Ärztliche oder zahnärztliche Leistung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
3 | Bürgschaft gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
4 | Darlehensrück- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
5 | Dienstleistungs- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Keine Ansprüche aus Arbeitsvertrag | 1 |
6 | Frachtkosten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
7 | Geschäftsbesorgung durch Selbständige gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Bei Geltendmachung von eigenen Gebührenansprüchen dürfen sich Rechtsanwälte nur im Bereich Prozessbevollmächtigte (Zeilen 46-49) eintragen. | 1 |
8 | Handwerkerleistung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
9 | Heimunterbringung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
10 | Hotelkosten | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
11 | Kaufvertrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
12 | Kontokorrentab- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | · falls VKG: | 1 |
13 | Krankenhauskosten -Pflege/Behandlung - gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
14 | Lagerkosten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
15 | Leasing/Mietkauf gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | · falls VKG: | 1 |
16 | Lehrgangs-/ | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
17 | Miete für Geschäftsraum einschl. Nebenkosten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | PLZ und Ort sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt | 1 |
18 | Miete für Kraftfahrzeug gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | 1 | |
19 | Miete für Wohnraum einschl. Nebenkosten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | PLZ und Ort der Wohnung sind im Vordruck Zeile 35 einzutragen. Wollen Sie die Nebenkosten getrennt | 1 |
20 | Mietnebenkosten - auch Renovierungskosten - gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Falls keine Miete geltend gemacht wird, sind PLZ und Ort der Wohnung im Vordruck Zeile 35 einzutragen. | 1 |
21 | Miete (sonstige) gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
22 | Mitgliedsbeitrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
23 | Pacht gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
| Pflegeversicherung |
|
|
|
24 | Rechtsanwalts-/ Rechtsbeistands- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Bei Geltendmachung von eigenen Gebührenansprüchen dürfen sich Rechtsanwälte nur im Bereich Prozessbevollmächtigte (Zeilen 46-49) eintragen. | 1 |
25 | Rentenrückstände gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
26 | Reparaturleistung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
27 | Rückgriff aus Versicherungsvertrag wegen Unfall/Vorfall gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
28 | Schadenersatz aus -Vertrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | · Die Vertragsart ist im Vordruck Zeile 35 zweite Hälfte einzutragen. | 2 |
29 | Schadenersatz aus Unfall / Vorfall gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 2 |
30 | Scheck / Wechsel gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Fügen Sie bitte keine Originale oder Abschriften des Schecks / Wechsels bei. | 1/2 |
31 | Scheck- / Wechselprovision ( (1/3 %) | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
32 | Scheck- / Wechselunkosten - Spesen / Protest - | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
33 | Schuldanerkenntnis gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 2 |
34 | Speditionskosten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
35 | Tilgungs-/ Zinsraten gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
36 | Überziehung des Bankkontos gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Konto-Nr. in Zeile 32-34 in der 3. Spalte (Nummer des Kontos) angeben; falls VKG: | 1/2 |
37 | Ungerechtfertigte Bereicherung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 2 |
38 | Unterhaltsrückstände gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 2 |
39 | außergerichtlicher Vergleich gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 2 |
40 | Vermittlungs- / Maklerprovision gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Nicht zulässig: | 1 |
41 | Versicherungsprämie / -beitrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | · ASP-Vom-Datum = <datum1> · ASP-Betrag | · Nicht zu verwenden bei: | 1 |
42 | Versorgungsleistung - Strom, Wasser, Gas, Wärme - gem. <zaehlernr> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | ASP-Nr: = <zaehlernr> | 1 |
43 | Warenlieferung -en gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
44 | Werkvertrag / Werklieferungs- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
45 | Zeitungs- / Zeitschriftenbezug gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
46 | Zinsrückstände / Verzugszinsen gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Gilt nur für Zinsen, bei denen die zugrundeliegende Forderung nicht gleichzeitig geltend gemacht wird. Keine Verzinsung dieses Anspruchs in Zeile 40 - 43. | 2 |
47 | Nicht eingehaltene Abnahmeverpflich- | ASP-Nr., numerisch und größer 0 = <anzahl> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | ASP-Grund wird gelöscht ASP-Bis-Datum muss leer sein Keine weitere Ktl.-Nr. zulässig | 1 |
48 | Fahrgeld/erhöhtes Beförderungsentgelt für eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis <bestimmungsan- | · ASP-Vom-Datum = <datum1> · ASP-Betrag | · ASP-Grund = <bestimmung> darf leer sein | 1 |
49 | Erhöhtes Beförderungsentgelt für eine Fahrt ohne gültigen Fahrausweis - <linie x> am <datum1> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | ASP-Grund wird gelöscht ASP-Nr. = <linie x> darf auch leer sein ASP-Bis-Datum wird gelöscht - | 1 |
50 | Inkassokosten für außergerichtlichen Vergleich / Abzahlungsvereinba- | ASP-Betrag | mindestens 1 weitere Hauptforderung muss vorhanden sein keine Verzinsung von Ktl.-Nr. 50 neben Ktl.-Nr. 50 keine weitere Ktl.-Nr. in derselben Anspruchszeile ASP-Betrag errechnet sich aus Gesamtstreitwert = 10/10 bzw. 25/10 BRAGO-Gebühr (je nach Bundesland) + Auslagenpauschale + ggf. Mwst. | 1 |
52 | Darlehensrückzah- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | neben Ktl.-Nr. 52 keine weitere Ktl.-Nr. in derselben Anspruchszeile Verzinsung nur mit Merkmal "2" (=monatlich) zulässig | 1 |
53 | Geschäftsgebühr gem. § 40 VVG aus <art>-Versicherung <nummer> gem. Schreiben vom <datum1> | ASP-Grund = <art> = Versicherungsart ASP-Nr., = <nummer> = Versicherungsnu mmer ASP-Betrag | ASP-Nr. = <nummer> darf leer sein ASP-Vom-Datum = <datum2> darf leer sein ASP-Bis-Datum = <datum2> muss leer sein | 1 |
54 | Rückzahlung von Handelsvertreter- | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
55 | Zahlung kassierter und nicht abgeführter Inkassogelder gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
56 | Unerlaubte Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Repertoire des Antragstellers gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
57 | Gesetzlicher Vergütungsanspruch nach § 27 UrhG gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
58 | Fällige Pauschale für die Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
59 | Rückzahlung des Familiengründungs- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | neben Ktl.-Nr. 59 keine weitere Ktl.-Nr. in derselben Anspruchszeile | 1 |
60 | Versorgungsleistung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | ASP-Bis-Datum = <datum2> darf in der Zukunft liegen | 1 |
61 | Wahlleistungen bei stationärer Behandlung <bestimmung> lt. Rechnung - Nr. <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
62 | Folgebeitrag zur Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 62 führen muss | 1 |
63 | Zwischenbeitrag zur Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 63 führen muss | 1 |
64 | Beitrag laut Versicherungsschein Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 64 führen muss | 1 |
65 | Nachtrag zur Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 65 führen muss | 1 |
66 | Beitragsrückstand zur Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 66 führen muss | 1 |
67 | Scheckrücklauf zur Versicherung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | maximal 2 Ktl.-Nrn. für denselben Anspruch zulässig, wobei Ktl.-Nr. 67 führen muss | 1 |
68 | Restforderung abzüglich Gutschriften | - wie bei der führenden Ktl.-Nr., siehe nebenstehende Besonderheit ! - | Nur in Kombination mit einer anderen Ktl.-Nr. zulässig, wobei jene führen muss ! neben diesen beiden keine weitere Ktl.-Nr. in derselben Anspruchszeile | 1/2 |
69 | Entgeltforderung gemäß Telekom-Rechnung <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1 |
70 | Kindertagesstätten- | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Bis-Datum = <datum2> ASP-Betrag | ASP-Bis-Datum = <datum2> darf in der Zukunft liegen | 1 |
71 | Verzugsschaden (nicht anrechenbare Rechtsanwaltskosten aus vorgerichtlicher Tätigkeit) gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | Neben Ktl.-Nr. 71 keine gleichartige Nebenforderung aus § 118 Abs. 2, § 26 BRAGO zulässig Maximale Forderungshöhe = 46,60 DM (23,72 EUR) Ktl.-Nr. 71 darf nur alleine stehen | 1/2 |
72 | Rückzahlung aus grundpfandrechtlich gesichertem Kreditvertrag / gleichgestelltem Darlehen nach Bausparkassen- Anspruch aus Vertrag vom <vertragsdatum>, für den das Verbraucherkreditgese tz gilt: effektiver/anfänglicher effektiver Jahreszins <eff.zins> % | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag VerbrKG-Angaben Zeilen Nr. der Hauptforderung Vertragsdatum = <vertragsdatum> effektiver Jahreszins = <eff.zins> | neben Ktl.-Nr. 72 keine weitere Ktl.-Nr. in derselben Anspruchszeile | 1 |
73 | Gesetzlicher Vergütungsanspruch nach § 54 UrhG gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
74 | Kreditkartenvertrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
75 | Reisevertrag gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
76 | Telekommunikations- | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Nummer = <nummer> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
77 | Krankentransport- | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
78 | Tierärztliche Leistung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
79 | Verpflegungskosten <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | kein Text "gem." in Anspruchsbezeichnung vor ASP-Grund | 1/2 |
80 | Rückgriff aus Bürgschaft oder Garantie <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
81 | Entschädigung d. Sortenschutzinhabers f. Nachbau <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Grund = <bestimmung> ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag |
| 1/2 |
90 | Wohngeld, Hausgeld für Wohnungseigentümer-gemeinschaft gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | P ASP-Bis-Datum darf in der Zukunft liegen
| 1 |
95 | Beiträge zur privaten Pflegeversicherung gem. <bestimmung> - <nummer> vom <datum1> bis <datum2> | ASP-Vom-Datum = <datum1> ASP-Betrag | ASP-Bis-Datum darf in der Zukunft liegen | 1/2 |