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Anpassung des Basiszinssatzes zum 1. Juli 2011 auf 0,37 %

Quelle:  www.bundesbank.de/download/presse/pressenotizen/2011/20110628.basiszinssatz.php

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 !  Aktualisiert  !  

Diskettenverarbeitung im elektronischen Datenaustausch wird abgeschafft

Weil die Diskette in der Praxis ausgedient hat, schaffen die Mahngerichte die Mög-lichkeit des Datenträgeraustauschs mit Disketten demnächst ab. Die Abschaffung ist in den Bundesländern wie folgt terminiert:

Mahngericht: Abschaffung zum

Euskirchen    31.03.2011
Hagen           31.03.2011
Hamburg       31.12.2009
Hünfeld         31.10.2010
Mayen           31.12.2010
Stuttgart        30.06.2011
Wedding       31.12.2010
Coburg         31.12.2011
Uelzen          31.10.2011
Schleswig     30.09.2011
 

Das Mahngericht Aschersleben hat den Zeitpunkt der Einstellung der Diskettenverarbeitung bislang noch nicht bekannt gegeben.
Allen Diskettenanwendern ist dringend zu empfehlen, zur Vermeidung von späteren Problemen - möglichst unaufgefordert und so früh wie nur möglich, den Umstieg auf das => EGVP <= vorzunehmen.

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Keine Feststellung der ‘vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung’ im Mahnverfahren !
=> BGH, Beschluss vom 05.04.2005, VII ZB 17/05

Durch die Vorlage eines Vollstreckungsbescheides kann der Nachweis einer Forde-rung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung für das Vollstreckungsprivileg des § 850f Abs. 2 ZPO durch den Gläubiger nicht geführt werden. (Leitsatz)

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Anspruchsbezeichnung und Zusammenfassung mehrerer Ansprüche im Mahnbe-scheid (siehe auch unten) und Verjährungsunterbrechung
=> BGH, Urteil vom 17.10.2000, XI ZR312/99

a) Die Zustellung eines Mahnbescheids, mit dem mehrere Forderungen geltend
gemacht werden, hat nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung, wenn die Forderungen hinreichend individualisiert worden sind.
b) Ein rechtsfehlerhaft erlassener, nicht individualisierter Mahnbescheid unterbricht die Verjährung auch dann nicht, wenn die Individualisierung nach Ablauf der Verjährungsfrist im anschließenden Streitverfahren nachgeholt wird.

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Anspruchsbezeichnung im Mahnbescheid
=> BGH, Urteil vom 06.12.2001, VII ZR 183/00 

Die Bezeichnung im Mahnbescheidsantrag "Anspruch aus Werkver-trag/Werklieferungsvertrag" für Forderungen aus einem nicht näher gekennzeichneten, vorzeitig beendeten Bauvertrag kann zur Individualisierung genügen, wenn zwischen den Parteien weitere Rechtsziehungen nicht bestehen

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Kosten für vorprozessuale Mahnschreiben als Verzugsschaden
AG Brandenburg a.d. Havel, Urteil vom 25.01.2007, 31 C 190/06 NJW 31/2007, S. 2268

“Denn zu beachten ist, dass unter Berücksichtigung der durch die Computeranlagen erfolgten Vereinfachung einer Mahnung und eines durchschnittlichen Bruttolohns einer Schreibkraft von höchstens 10 bis 18 Euro Brutto/Stunde sowie einer Bearbeitungszeit im automatisierten Verfahren mittels Computer von ca. 2 bis 4 Minuten, das heißt somit bei hier nur anzunehmenden Lohnkosten von 0,60 EUR bis 1,20 EUR Brutto je Mahnschreiben und einer Postgebühr für einen Brief von 0,55 Euro sowie den Kosten für ein Blatt Papier und einen Briefumschlag ein Betrag von pauschal 2,50 Euro für das Mahnschreiben zwar (noch) nicht als unangemessen, aber zugleich auch als ausreichend anzusehen ist.”

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Kein Erlass des Vollstreckungsbescheids für alten oder neuen Gläubiger bei Rechtsnachfolge nach Mahnbescheiderlass
LG Hagen, 3 T 374/07, (07-1884152-06-N AG Hagen), Beschluss vom 12.07.2007


Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig
BGH, Urteil vom 29.01.2001, II ZR 331/00

a) Die (Außen-)Gesellschaft bürgerlichen Rechts besitzt Rechtsfähigkeit, soweit
sie durch Teilnahme am Rechtsverkehr eigene Rechte und Pflichten begründet.
b) In diesem Rahmen ist sie zugleich im Zivilprozess aktiv- und passiv parteifähig.
c) Soweit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft bürgerlichen
Rechts persönlich haftet, entspricht das Verhältnis zwischen der Verbindlichkeit
der Gesellschaft und der Haftung des Gesellschafters derjenigen bei der OHG (Ak-zessorietät) - Fortführung von BGHZ 142, 315.

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