Online-Mahnantrag:

Derzeit kann nur der Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids in elektronischer Form gestellt werden. Alle Folgeschritte im Verfahren werden über Papierbelege abgewickelt. Ein weiterer Ausbau des Online-Mahnantrags bleibt zukünftigen Planungen vorbehalten.


Dateiübermittlung per EGVP und Datenträgeraustausch:

Ein Datenaustausch ist für folgende Anträge und Mitteilungen möglich:

a) Antragsteller/ -vertreter =======> Amtsgericht

  • Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids;
  • Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids;
  • Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids;
  • Antrag auf Neuzustellung des Vollstreckungsbescheids;
  • Monierungsantworten;
  • Antrag auf Einzug der weiteren Prozesskosten für das streitige Verfahren.


b) Amtsgericht =======> Antragsteller/ -vertreter  

  • Kostenrechnung Mahnbescheid;
  • Kostenrechnung Vollstreckungsbescheid und erneute Zustellungen;
  • Zustellungs- bzw. Nichtzustellungsnachricht Mahnbescheid;
  • Zustellungs- bzw. Nichtzustellungsnachricht Vollstreckungsbescheid;
  • Monierung;
  • Widerspruchsnachricht;
  • Abgabenachricht. 

Der Antrag auf Erlass des Mahnbescheids muss in jedem Fall im Wege des Datenaustauschs übermittelt werden; die weiteren Anträge sollten - soweit es die eingesetzte Software zulässt - grundsätzlich ebenfalls im Datenaustausch übermittelt werden. Die Ausgabe der Mitteilungen des Amtsgerichts im Datenaustausch ist nach den Möglichkeiten der eingesetzten Software mit der Mahnabteilung zu vereinbaren ("Ausbaugrad"). Auskunft über die Möglichkeiten der Standard-Software holen Sie bitte bei den Anbietern ein.

Soweit Mitteilungen des Amtsgerichts nach dem gewählten Ausbaugrad nicht im Wege des Datenaustauschs erfolgen, erhalten Antragsteller bzw. Prozessbevollmächtigte die entsprechenden Nachrichten in schriftlicher Form. Ebenso kann die Antragstellerseite einzelne Verfahrensanträge in schriftlicher Form einreichen, wobei allerdings die vorgeschriebenen Vordrucke für das automatisierte Mahnverfahren benutzt werden müssen. Dies gilt nicht für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids, der in jedem Fall im elektronischen Datenaustausch eingereicht werden muss.